Die außergerichtliche Streitbeilegung (ADR)

Die ADR-Richtlinie (Richtlinie 2013/11/EU) stellt sicher, dass sich Verbraucher für alle Arten von Vertragsstreitigkeiten, die sie mit Unternehmern haben, an qualitativ hochwertige alternative Streitbeilegungsstellen wenden können, unabhängig davon, was sie gekauft haben (mit Ausnahme von Streitigkeiten im Bereich Gesundheit und Hochschulbildung) oder ob sie es online oder offline, in ihrem Land oder über die Grenzen hinweg gekauft haben.

Was ist eine Einrichtung zur außergerichtlichen Streitbeilegung?

Eine Einrichtung zur außergerichtlichen Streitbeilegung ist eine dritte Partei (Schlichter, Mediator, Beschwerdestelle, Ombudsmann usw.), die eine Lösung für den Streitfall vorschlägt oder die Parteien zusammenbringt, um ihnen zu helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Deshalb spricht man auch von außergerichtlicher Streitbeilegung. Dadurch können Streitigkeiten schnell und kostengünstig beigelegt werden.

Welche Regeln gelten für diese außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren?

Außergerichtliche Streitbeilegungssysteme müssen eine Reihe von Grundsätzen erfüllen:

  • Kompetenz, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit,
  • der Transparenz,
  • Effizienz (Zugang ohne Anwalt, geringe Kosten, Schnelligkeit),
  • der Freiheit (unverbindliche Entscheidung, Aufrechterhaltung des Rechts, den Fall vor Gericht zu bringen),
  • der Vertretung (Recht auf einen Anwalt).

Bevor man sich an eine Einrichtung zur außergerichtlichen Streitbeilegung wenden kann, muss man zunächst seine Beschwerde schriftlich an den betreffenden Gewerbetreibenden gerichtet haben, ohne eine zufriedenstellende Antwort erhalten zu können.

In Luxemburg gibt es mehrere Einrichtungen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Bereich des Verbraucherrechts, die jeweils für einen bestimmten Bereich zuständig sind: