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Sie sind hier: FAQ

FAQ

Kann sich mein Vertrag oder Abonnement automatisch verlängern? Expand

Das hängt davon ab, welches Recht auf Ihren Vertrag anwendbar ist, da es dahingehend in Europa keine „gemeinsamen“ Vorschriften gibt. In einigen Ländern gelten für die automatische Verlängerung eines Vertrags besondere Regeln. Nachfolgend einige Beispiele:

Nach luxemburgischem Recht muss eine automatische Vertragsverlängerung sowie die Kündigungsmöglichkeiten in den Vertragsbedingungen aufgeführt werden.

Nach belgischem Recht muss die automatische Verlängerung fettgedruckt und eingerahmt auf der ersten Seite des Vertrags stehen und eine Erklärung beinhalten, dass Verbraucher den Vertrag nach der ersten Verlängerung mit einer Frist von höchstens zwei Monaten kostenlos kündigen können.

Nach französischem Recht müssen Verbraucher frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor der automatischen Vertragsverlängerung explizit über die Möglichkeit der Kündigung des Vertrags informiert werden. Die Kündigungsfrist muss eingerahmt hervorgehoben werden. Wenn Verbraucher diese Information nicht erhalten, kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden. Die entsprechenden Artikel des französischen Verbraucherrechts („Code de la consommation“) müssen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags vollständig wiedergeben werden.

Nach deutschem Recht ist eine automatische Vertragsverlängerung nur auf unbestimmte Zeit und mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat zulässig.

In bestimmten Branchen wie Versicherungen, Telekommunikation etc. kann es Sonderregelungen geben.

In jedem Fall empfehlen wir, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags zu prüfen besonders im Hinblick auf eine mögliche automatische Vertragsverlängerung und die entsprechenden Kündigungsmöglichkeiten.

Muss ich am Ende des Mietvertrags für die Renovierung bezahlen? Expand

Die Antwort auf diese Frage finden Sie in unserem "Avis comparatif sur les rénovations de fin de bail" für Deutschland, Belgien, Frankreich und Luxemburg (auf Französisch).

Herr M. aus Luxemburg möchte eine Immobilie in Deutschland mieten, die über einen Makler in Luxemburg vertrieben wird. Der Vermieter der Immobilie wohnt in Deutschland. Wer zahlt die Maklerprovision? Herr M. oder der Vermieter, der den Makler mit der Vermietung beauftragt hat? Expand

Für die Antwort auf diese Frage ist ausschlaggebend, ob deutsches oder luxemburgisches Recht Anwendung findet.

In Deutschland gilt grundsätzlich bei der Vermietung von Wohnraum das sogenannte Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige die Maklerprovision zahlen muss, der den Makler beauftragt hat. Nach luxemburgischem Recht kann der Mieter zur Zahlung der Provision verpflichtet werden, auch wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat.

Da hier die Immobilie in Deutschland liegt, der Vermieter in Deutschland ansässig ist und der Makler vom Vermieter beauftragt wurde, besteht ein überwiegender Bezug zum deutschen Recht, das damit, unseres Erachtens nach, Anwendung findet. Insofern kommt das Bestellerprinzip, unserer Ansicht nach, auch zur Anwendung, wenn – wie in unserem Fall – Herr M. und der Makler in Luxemburg ansässig sind, weswegen die Maklerprovision im vorliegenden Fall und unserer Ansicht nach vom Vermieter zu zahlen ist und nicht von Herrn M.

Ich habe einen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Kann ich diesen widerrufen? Expand

Belgien:

Für Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen sieht das Gesetz ein Widerrufsrecht vor. Die Widerrufsfrist beträgt 30 Tage für Lebensversicherungsverträge und 14 Tage für andere Versicherungsverträge. Die Frist beginnt mit Eingang des unterzeichneten Vertrages beim Versicherer (Artikel 57 de la loi relative aux assurances du 4 avril 2014).

Deutschland

Bei Versicherungsverträgen (mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat) sieht das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vor. Die Frist beginnt mit Erhalt der Versicherungsunterlagen, die auch eine Widerrufsbelehrung beinhalten müssen.

Frankreich

Per Gesetz ist kein Widerrufsrecht für Versicherungsverträge vorgesehen. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn Sie den Vertrag nicht in der Versicherungsagentur, sondern bspw. online, telefonisch, bei Ihnen zu Hause etc. abgeschlossen haben. In diesen Fällen könnten Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben.

Luxemburg

Per Gesetz ist kein Widerrufsrecht für Versicherungsverträge vorgesehen. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn Sie den Vertrag nicht in der Versicherungsagentur, sondern bspw. online, telefonisch, bei Ihnen zu Hause etc. abgeschlossen haben.

Ich habe einen Geschenkgutschein, dessen Gültigkeitsdatum abgelaufen ist. Der Aussteller des Gutscheins verweigert die Einlösung. Hat er das Recht dazu? Expand

In Luxemburg, Belgien und Frankreich kann derjenige, der einen Geschenkgutschein ausstellt, auch die Bedingungen für dessen Einlösung festlegen. Daher muss ein Geschenkgutschein, dessen Gültigkeitsdatum überschritten ist, nicht mehr angenommen werden. Kulanzhalber akzeptieren jedoch einige Verkäufer den Gutschein dennoch, verlängern die Gültigkeit oder erstatten den Gutscheinbetrag zurück. Eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht.

Auch in Deutschland besteht, rechtlich gesehen, die Möglichkeit, die Gültigkeitsdauer eines Geschenkgutscheins zu begrenzen. Allerdings muss der Gutschein eine ausreichend lange Gültigkeitsdauer besitzen. Einem Gericht in München beispielsweise war bereits eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr zu kurz. Darüber hinaus erlaubt das deutsche Recht, sollte ein Geschenkgutschein tatsächlich „abgelaufen“ sein, die Erstattung des Gutscheinbetrages (abzüglich etwaiger Aufwendungen des Gutscheinausstellers) zu verlangen.

Sie haben einen DVD Player in einem Elektrohandel innerhalb der EU gekauft. Nach kurzer Zeit funktioniert der DVD-Player jedoch nicht mehr. Was nun? Expand

Aufgrund der Gewährleistung ist der Verkäufer verpflichtet, den Mangel zu beheben. Daher sollten Sie zunächst den Verkäufer über den Defekt in Kenntnis setzen und die Behebung des Mangels fordern.

Grundsätzlich beträgt die Gewährleistungsfrist beim Verbrauchsgüterkauf 2 Jahre. Bei gebrauchten Sachen besteht jedoch die Möglichkeit, die Gewährleistungsfrist durch Vereinbarung auf ein Jahr zu verkürzen.

Innerhalb der ersten sechs Monate der Gewährleistungsfrist greift die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Verkäufer während dieser Zeit beweispflichtig dafür ist, dass der Mangel, bzw. die Ursache des Mangels, nicht bereits bei Übergabe der Sache vorhanden war. Nach diesen ersten sechs Monaten ist der Verbraucher verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Sache vorlag.

Innerhalb welcher Frist muss der Händler den Kaufpreis erstatten, wenn Sie Ihren Onlineeinkauf widerrufen haben? Expand

Der Händler ist verpflichtet, den Kaufpreis binnen einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung zu erstatten. Allerdings kann der Händler die Rückzahlung solange verweigern, wie er weder die Ware noch einen Nachweis darüber erhalten hat, dass die Ware versandt wurde.

Wer muss die Kosten für die Rücksendung der Ware tragen, wenn Sie Ihre Onlinebestellung widerrufen? Expand

Sie sind verpflichtet, die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen. Viele Händler bieten jedoch freiwillig die Übernahme der Rücksendekosten an.

Sie haben Schuhe im Internet bestellt. Die Bestellung kommt an, die Schuhe passen jedoch nicht. Was nun? Expand

Bei Onlineeinkäufen haben Sie grundsätzlich das Recht, innerhalb von 14 Tagen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Widerrufsfrist beginnt in der Regel mit Empfang der Ware. Innerhalb dieser Frist können Sie Ihre Bestellung ohne Angabe von Gründen widerrufen. Es genügt jedoch nicht, die Ware lediglich zurückzusenden. Sie müssen den Widerruf dem Verkäufer gegenüber ausdrücklich erklären (z. B. per E-Mail, Brief, Fax etc.)

Achtung: Das Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nur bei Einkäufen im elektronischen Geschäftsverkehr, nicht jedoch bei einem Einkauf vor Ort im Geschäft. Des Weiteren existieren einige Ausnahmen vom 14-tägigen Widerrufsrecht, wie beispielsweise der Kauf von Flug-oder Konzerttickets und Produkten, die nach Ihren Vorgaben angefertigt wurden.

Bin ich verpflichtet, in Deutschland die Rundfunkgebühren zu zahlen (ARD, ZDF und Deutschlandradio Gebührenservice)? Expand

Am 1. Januar 2013 wurde in Deutschland die generelle Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren pro Haushalt eingeführt. Das bedeutet, dass jeder, der eine Wohnung oder ein Haus bewohnt (als Mieter oder Eigentümer), zur Zahlung der Gebühren verpflichtet ist. Wohnen mehrere Personen in einem Haushalt, ist die Gebühr jedoch nur einmal, d. h. von einer Person zu zahlen.

Ausnahmen von der Gebührenpflicht bestehen beispielsweise bei Erhalt von Leistungen nach dem deutschen Ausbildungsförderungsgesetzt (BAföG) oder bei Behinderungen.

Für luxemburgische Studenten in Deutschland, die die luxemburgische Förderung CEDIES erhalten, stellt sich die Situation momentan so dar, dass eine Ausnahme von der Rundfunkgebührenpflicht nicht gewährt wird, da die Voraussetzungen beider Ausbildungsförderungen (CEDIES und BAföG) nicht identisch und somit die Voraussetzungen für eine Befreiung nicht gegeben sind.

Ich habe eine Reise im Internet gebucht. Habe ich ein Widerrufsrecht? Expand

Grundsätzlich verfügen Verbraucher bei Verträgen, die im elektronischen Geschäftsverkehr abgeschlossen wurden (also auch bei Einkäufen im Internet), über ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Von diesem Grundsatz bestehen jedoch auch einige Ausnahmen, so auch für den Abschluss von Reiseverträgen.

Somit besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht bei Reisebuchungen im Internet.

Ich habe ein Schreiben / eine E-Mail erhalten, das / die:
– mich darüber in Kenntnis setzt, dass ich einen hohen Geldbetrag in einer Lotterie (spanischer oder anderer Herkunft) gewonnen habe.
– mich informiert, dass ich der alleinige Erbe einer Person bin, die im Ausland ihren Wohnsitz hatte.
– mir mitteilt, dass eine wohlhabende Person in einem Bürgerkrieg gefallen ist und man meine Hilfe benötigt, um die Gelder aus dem Land zu schaffen.
Expand

Es handelt sich hier um eine kleine Auswahl von Betrugsformen. Tagtäglich werden neue Geschichten erfunden, um die benachrichtigten Personen um ihr Geld zu bringen. Es wird dringend abgeraten, auf diese Art von Schreiben / E-Mails zu reagieren. Allgemein wird verlangt, dass Sie vor dem Geldtransfer einen gewissen Geldbetrag zahlen müssen (in den meisten Fällen über “Western Union”. Achtung, diese Zahlungsart ist nicht sicher!), damit die Gelder freigeschaltet werden.

Meine Bank schickt mir eine E-Mail mit der Mitteilung, es gäbe Probleme mit meinem Konto. Ich werde aufgefordert, meinen Benutzernamen und mein Passwort anzugeben. Expand

Achtung: Eine solche E-Mail ist ein „Phishing“ oder “Angeln nach Passwörtern”. Betrüger versuchen damit, an Ihre persönlichen Daten zu kommen, um Zugriff auf Ihr Konto zu erhalten. Beachten Sie, dass eine Bank oder ein Finanzinstitut Sie niemals nach Ihren persönlichen Daten per E-Mail fragen würde.

Ich möchte Karten online bestellen. Wie kann ich wissen, ob die Website zuverlässig ist? Expand

Im Internet finden Sie viele Anbieter, die Eintrittskarten verkaufen. Einige bieten Tickets zu hohen Preisen an, noch ehe offizielle Händler das Recht haben, diese Karten zu verkaufen.
Bevor Sie Tickets online kaufen, sollten Sie sich versichern, dass es sich um einen offiziellen Anbieter handelt. In der Regel bieten Künstler und Veranstalter auf ihren Internetseiten Links zu offiziellen Anbietern an.

Eine deutsche Firma sendet mir unaufgefordert eine Ware zu. Was kann ich machen? Expand

Wer unbestellte Leistungen erhält, ist nach deutschem Recht weder verpflichtet, darauf zu reagieren, noch die Ware für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Sie können die Ware benutzen oder verbrauchen, ohne dass Sie diese bezahlen müssen.
Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn die Ware offensichtlich nicht für Sie, sondern für jemand anderen bestimmt war (Bsp. Namensgleichheit bei Nachbarn). In diesem Fall, sollten Sie die Firma kontaktieren.

Eine fanzösische Firma sendet mir unaufgefordert eine Ware zu. Was kann ich machen? Expand

Nach französischem Recht ist das Zusenden von unbestellten Waren verboten. Sie müssen zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Brief per Einschreiben mit Rückschein schicken, in dem Sie klarstellen, dass Sie keine Bestellung aufgegeben haben und die Waren zu seiner Verfügung halten.

Ich habe auf einer Messe in Luxemburg Möbel bestellt. Am nächsten Tag habe ich es mir anders überlegt und möchte vom Kauf zurücktreten. Geht das? Expand

Nein. Grundsätzlich sind auch auf Messen abgeschlossene Kaufverträge bindend. Allein aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen auf einer Messe abgeschlossenen Vertrag handelt, steht Ihnen kein Rücktrittsrecht zu. Anders verhält es sich, wenn Sie sich ausdrücklich ein Rücktrittsrecht (etwa von 7 Tagen) haben (schriftlich) einräumen lassen. Für diesen Fall könnten Sie selbstverständlich vom Vertrag zurücktreten.

Wie lange ist die Gewährleistungsfrist, wenn ich ein gebrauchtes Fahrzeug kaufe? Expand

Für Gebrauchtwagen kann der Verkäufer die Gewährleistung auf ein Jahr beschränken.

Ich habe ein Fahrzeug gekauft, aber der Verkäufer hat mir das Konformitäts-Zertifikat (COC) nicht ausgehändigt. Expand

Sie müssen den Verlust des Zertifikats der Polizei melden. Erst danach kann der Fahrzeughersteller Ihnen ein neues Zertifikat zukommen lassen.

Wenn ich ein Fahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union kaufe, welche Mehrwertsteuer muss ich bezahlen? Expand

Erwerb eines Neu-Fahrzeuges: Sie zahlen den Preis ohne Mehrwertsteuer. Wenn Sie das Fahrzeug in Ihr Land einführen, bezahlen Sie die dort geltende Mehrwertsteuer.

Erwerb eines Gebrauchtwagens: Sie zahlen den Preis inklusive Mehrwertsteuer des Landes, in dem Sie das Auto kaufen. Es wird also die Mehrwertsteuer des Landes des Verkäufers angewendet.

Diese Regeln gelten für Kaufverträge zwischen Privatpersonen und Händlern. Für den Verkauf zwischen Privatpersonen, wird im Prinzip keine Mehrwertsteuer fällig.

Vorsicht ist geboten, wenn Sie ein Fahrzeug erworben haben, das der Zoll als neu ansieht. Die Zollbeamten können verlangen, dass Sie die Mehrwertsteuer Ihres Landes bei Ihrer Ankunft zahlen müssen. Der Verkäufer kann seinerseits die Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen, die er beim Kauf des Fahrzeugs bezahlt hatte. Dieser Mechanismus verhindert eine Doppelbesteuerung.

Ich habe mich auf eine Internetanzeige hin gemeldet, die ein besonders günstiges Produkt angeboten hat. Die Bezahlung soll jetzt über Western Union erfolgen. Ist das sicher? Expand

Western Union ist ein weltweit tätiges Unternehmen im Bereich des Geldtransfers. Die Firma selbst weist darauf hin, dass das Versenden von Bargeld nur an Personen erfolgen soll, die dem Absender bekannt sind und denen er vertraut. Der Empfänger des Geldes wird nämlich nicht systematisch überprüft. Dieser kann allein mit dem Code, den er vom Absender erhalten hat, das Geld abheben.

Betrüger nutzen diese “Schwachstelle” aus. Sie bieten Produkte übers Internet an und verlangen, dass die Bezahlung über Western Union erfolgt. Am Ende werden Sie die Ware nicht erhalten und Ihr Geld wird “verschwunden” sein. Western Union kann für den Betrug nicht verantwortlich gemacht werden, da es an sich nur die Überweisung vorgenommen hat.

Unser Rat: Vermeiden Sie es, Western Union für Interneteinkäufe zu verwenden.

Kann ich einen Kauf in einem Geschäft rückgängig machen? Expand

Nein. Ein Rücktrittsrecht besteht nur bei Fernabsatzgeschäften (per Telefon usw.) oder Interneteinkäufen. Das Geschäft kann aus Kulanz die Ware zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten oder auch einen Gutschein ausstellen. Eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht indessen nicht. Eine andere Situation liegt aber vor, wenn Sie eine mangelhafte Ware erworben haben.

Wie kann man sich über die Pflichten von Gewerbetreibenden gegenüber Verbrauchern informieren, sei es im Bezug auf Informationen, Preisangaben, Garantien oder Geschäftspraktiken? Expand

Das Ministerium für Verbraucherschutz (MPC) hat einen Leitfaden veröffentlicht, in dem die Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes und die darin enthaltenen Pflichten der Gewerbetreibenden nach Themen geordnet aufgelistet sind. Eine juristische oder allzu technische Wortwahl wird dabei vermieden. Ziel ist es, Verbraucher und Gewerbetreibende auf denselben Stand zu bringen und das gegenseitige Vertrauen zu fördern.

Der Leitfaden besteht derzeit aus 11 Themenblättern, die auf Französisch, Deutsch und Englisch verfügbar sind. Weitere Merkblätter werden dem Leitfaden regelmäßig hinzugefügt. Der Leitfaden ist auf Anfrage bei der MPC erhältlich (Mail an info@mpc.etat.lu). Die Merkblätter können über die Website des Ministeriums (pro-pc.public.lu) heruntergeladen werden. Über diese Internetseite können auch neue Veröffentlichungen und Aktualisierungen bestehender Merkblätter abonniert werden.

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Fax: +352 26 84 57 61

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