{"id":4998,"date":"2022-09-14T13:03:08","date_gmt":"2022-09-14T11:03:08","guid":{"rendered":"https:\/\/cecluxembourg.addedsense.eu\/themen\/reisen\/voyage-en-train-en-bus-et-en-bateau\/"},"modified":"2024-06-18T16:20:47","modified_gmt":"2024-06-18T14:20:47","slug":"zug-bus-und-schiffsreisen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.cecluxembourg.lu\/de\/themen\/reisen\/zug-bus-und-schiffsreisen\/","title":{"rendered":"Zug-, Bus- und Schiffsreisen"},"content":{"rendered":"\n\n\t<p>Ihre Rechte als Bahnreisender sind in der Verordnung \u00fcber die Rechte und Pflichten der Fahrg\u00e4ste im Eisenbahnverkehr vom 29. April 2021 (<a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/PDF\/?uri=CELEX:32021R0782\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verordnung (EU) 2021\/782<\/a>) festgelegt.<\/p>\n<h3>Recht auf Information und Zugang zu Fahrkarten<\/h3>\n<p>Vor Fahrtantritt sind Ihnen auf Anfrage insbesondere folgende Informationen zu erteilen:<\/p>\n<ul>\n<li>Allgemeine Vertragsbedingungen;<\/li>\n<li>Fahrpl\u00e4ne und Bedingungen der Fahrt mit der k\u00fcrzesten Fahrtzeit und zum g\u00fcnstigsten Preis;<\/li>\n<li>An Bord verf\u00fcgbare Dienstleistungen;<\/li>\n<li>Zug\u00e4nglichkeit, Zugangsbedingungen und Verf\u00fcgbarkeit f\u00fcr Menschen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t;<\/li>\n<li>Reklamations- und Beschwerdeverfahren.<\/li>\n<\/ul>\n<p>W\u00e4hrend der Fahrt sollten Sie unter anderem folgende Informationen erhalten:<\/p>\n<ul>\n<li>N\u00e4chste Haltestelle;<\/li>\n<li>St\u00f6rungen und Versp\u00e4tungen;<\/li>\n<li>Wichtige Anschlussverbindungen;<\/li>\n<li>An Bord verf\u00fcgbare Dienstleistungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Eisenbahnunternehmen m\u00fcssen den Verkauf von Fahrkarten \u00fcber einen Fahrkartenschalter, einen Fahrkarten\u00adautomaten oder \u00fcber allgemein verf\u00fcgbare Technologien (Internet, Telefon usw.) gew\u00e4hrleisten. Der Verkauf in Z\u00fcgen kann jedoch aus berechtigten Gr\u00fcnden verweigert oder eingeschr\u00e4nkt werden.<\/p>\n<h3>Versp\u00e4tung und Zugausf\u00e4lle<\/h3>\n<p>Wenn aufgrund einer Zugversp\u00e4tung oder eines -ausfalls davon auszugehen ist, dass Sie mit mehr als 60 Minuten Versp\u00e4tung an Ihrem Zielort ankommen, haben Sie grunds\u00e4tzlich folgende Wahlm\u00f6glichkeit:<\/p>\n<ul>\n<li>Stornierung Ihrer Fahrt und Erstattung des Ticketpreises f\u00fcr die nicht durchgef\u00fchrten Teile der Fahrt. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Sie auch eine Erstattung der bereits zur\u00fcckgelegten Teilstrecke verlangen, sofern die Fahrt f\u00fcr Sie sinnlos geworden ist. Unter Umst\u00e4nden k\u00f6nnen Sie auch eine R\u00fcckfahrt zu Ihrem urspr\u00fcng\u00adlichen Abfahrtsort zum fr\u00fchestm\u00f6glichen Zeitpunkt verlangen.<\/li>\n<li>Fortsetzung Ihrer Fahrt zu Ihrem Zielort mit der n\u00e4chstm\u00f6glichen Verbindung oder zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt Ihrer Wahl.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn Sie sich dazu entschlie\u00dfen, Ihre Fahrt trotz entsprechender Versp\u00e4tung fortzusetzen, k\u00f6nnen Sie eine Entsch\u00e4digung vom Eisenbahnunternehmen verlangen:<\/p>\n<ul>\n<li>25 % des Fahrkartenpreises, wenn die Versp\u00e4tung zwischen 60 und 119 Minuten betr\u00e4gt;<\/li>\n<li>50 % des Fahrkartenpreises, wenn die Versp\u00e4tung 120 Minuten oder mehr betr\u00e4gt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Au\u00dferdem haben Sie bei einer Versp\u00e4tung von mindestens 60 Minuten Anspruch auf Betreuungsleistungen, wie z. B. Mahlzeiten und Erfrischungen, Unterbringung und, falls ein Zug auf der Strecke blockiert ist, auf alternative Bef\u00f6rderungsm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<p>Anmerkung: Im Falle au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde (extreme Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen etc.), Verschulden des Fahrgastes oder Verschulden eines Dritten (Person auf den Gleisen, Diebstahl von Kabeln, Notfall in den Z\u00fcgen usw.) ist das Eisenbahnunternehmen nicht verpflichtet, eine Entsch\u00e4digung zu zahlen. Streiks des Bahnpersonals z\u00e4hlen nicht zu au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nden.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus haben Sie keinen Anspruch auf Entsch\u00e4digung, wenn Sie vor dem Kauf des Fahrtickets \u00fcber die Versp\u00e4tung informiert wurden oder wenn die endg\u00fcltige Versp\u00e4tung am Zielort weniger als 60 Minuten betr\u00e4gt. Zudem k\u00f6nnen die Eisenbahnunternehmen eine Entsch\u00e4digungszahlungen von weniger als 4 \u20ac verweigern.<\/p>\n<p>Das Eisenbahnunternehmen haftet nicht f\u00fcr sogenannte Folgesch\u00e4den, die aufgrund von Versp\u00e4tungen, verpassten Anschl\u00fcssen oder Zugausf\u00e4llen entstehen (z.B.\u00a0nutzlos gewordene Hotelreservierung, verpasster Flug).<\/p>\n<h3>Reisegep\u00e4ck<\/h3>\n<p>Bei Verlust, Besch\u00e4digung oder versp\u00e4teter Auslieferung Ihres aufgegebenen Gep\u00e4cks haben Sie grunds\u00e4tzlich Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung. F\u00fcr jeden konkreten Fall gelten bestimmte Haftungsgrenzen.<\/p>\n<p>Wenn Sie Ihr Gep\u00e4ck nicht aufgegeben haben und Ihnen kein entsprechender Gep\u00e4ckschein ausgestellt wurde, haften Sie grunds\u00e4tzlich selbst f\u00fcr Ihr Gep\u00e4ck.<\/p>\n<h3>Personen mit Behinderung und Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t<\/h3>\n<p>Der Zugang zu Bahnh\u00f6fen und Z\u00fcgen muss f\u00fcr Personen mit Behinderungen und eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t auf nichtdiskriminierende Weise gew\u00e4hrleistet werden. Sie erhalten vor, w\u00e4hrend und nach ihrer Zugreise kostenlose Hilfeleistungen. Das Eisenbahnunternehmen muss mindestens 24 Stunden im Voraus entsprechend informiert werden, damit es geeignete Ma\u00dfnahmen ergreifen kann.<\/p>\n\t<p>Um sich \u00fcber Ihre Fahrgastrechte zu informieren, k\u00f6nnen Sie mit wenigen Klicks das kostenlose interaktive Tool des EVZ Frankreich nutzen, das Ihre Fragen zum Bahnfahren beantwortet und Ihnen zahlreiche praktische Tipps gibt.<\/p>\n\t<p>Ihre Rechte bei Annullierung oder Versp\u00e4tung von Busreisen und Busunf\u00e4llen.<\/p>\n<p>Seit 2013 regelt die <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:055:0001:0012:DE:PDF\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verordnung (EU) Nr. 181\/2011<\/a> die Rechte von Fahrg\u00e4sten im Linienbusverkehr.<\/p>\n<p>Die Verordnung findet grunds\u00e4tzlich Anwendung auf Linienbusreisen im Fernverkehr von mehr als 250 km mit Abfahrts- und\/oder Zielort in der EU.<\/p>\n<h3>Annullierung, Versp\u00e4tung, \u00dcberbuchung<\/h3>\n<p>Der Begriff &#8222;Versp\u00e4tung&#8220; im Sinne der Verordnung umfasst nur die tats\u00e4chliche Abfahrtszeit und nicht die Ankunftszeit.<\/p>\n<p>Im Falle einer Versp\u00e4tung oder Annullierung der Busfahrt informiert Sie das Busunternehmen so schnell wie m\u00f6glich, sp\u00e4testens jedoch 30 Minuten nach der geplanten Abfahrtszeit, \u00fcber die aktuellen Umst\u00e4nde und die voraussichtliche Abfahrtszeit.<\/p>\n<p>Verpassen Sie aufgrund der Versp\u00e4tung oder Annullierung der Busfahrt Ihre Anschlussverbindung, muss das Busunternehmen oder der Busbahnhofbetreiber Sie so schnell wie m\u00f6glich \u00fcber geeignete Reisealternativen informieren.<\/p>\n<p>Wenn das Busunternehmen davon ausgehen muss, dass die Fahrt annulliert wird, sich die Abfahrt um mindestens 120 Minuten versp\u00e4tet oder der Bus \u00fcberbucht ist, hat er Ihnen folgende Wahlm\u00f6glichkeit zu bieten:<\/p>\n<ul>\n<li>Fortsetzung Ihrer Fahrt oder Weiterreise mit ge\u00e4nderter Route zu Ihrem Zielort ohne Aufpreis zu vergleichbaren Bedingungen;<\/li>\n<li>Erstattung des Fahrpreises. Gegebenenfalls k\u00f6nnen Sie auch eine kostenlose R\u00fcckfahrt mit dem Bus zu Ihrem urspr\u00fcnglichen Abfahrtsort verlangen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bietet Ihnen das Busunternehmen keine Auswahlm\u00f6glichkeit an, so schuldet es Ihnen zus\u00e4tzlich zur anderweitigen Bef\u00f6rderung oder Fahrpreiserstattung eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 50% des Fahrpreises.<\/p>\n<p>Wenn der Bus w\u00e4hrend der Fahrt ausf\u00e4llt (z. B. wegen einer Panne), ist das Busunternehmen zudem verpflichtet, die Weiterreise in einem anderen Fahrzeug oder die Bef\u00f6rderung zu einem geeigneten Ort anzubieten, von dem aus Sie Ihre Reise fortsetzen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>Hilfeleistung<\/h3>\n<p>Die Verordnung sieht vor, dass Ihnen, im Fall einer Annullierung oder einer Versp\u00e4tung der Abfahrtszeit von mehr als 90 Minuten und einer voraussichtlichen Fahrzeit von mehr als drei Stunden kostenlose Hilfeleistungen anzubieten sind. Das k\u00f6nnen, je nach Situation, Essen und Trinken, ein Hotelzimmer sowie der Transport dorthin sein.<\/p>\nDie Gesamtkosten der Unterbringung darf der Bef\u00f6rderer je Fahrgast auf 80 \u20ac pro Nacht und auf h\u00f6chstens zwei N\u00e4chte beschr\u00e4nken.<br \/>\nDar\u00fcberhinausgehende Ersatzanspr\u00fcche bei Annullierung und Versp\u00e4tung richten sich nach den geltenden nationalen Rechtsvorschriften.\n<h3>Unfall<\/h3>\n<p>Wird ein Fahrgast bei einem Busunfall verletzt, get\u00f6tet, oder wird sein Gep\u00e4ck besch\u00e4digt, ist das Busunternehmen, schadensersatzpflichtig, wenn es ein Verschulden trifft.<\/p>\n<p>Die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung wird nach nationalem Recht berechnet.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist das Busunternehmen verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten und Ihnen Unterbringung, Verpflegung, Kleidung und Bef\u00f6rderung zu gew\u00e4hren, unabh\u00e4ngig davon ob es ein Verschulden trifft.<\/p>\n<h3>Besondere Rechte von Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t<\/h3>\n<p>Menschen mit Behinderung oder Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t haben Anspruch auf eine Bef\u00f6rderung ohne Aufpreis. Nur in Ausnahmef\u00e4llen darf das Busunternehmen die Bef\u00f6rderung von Fahrg\u00e4sten mit Behinderung oder eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t verweigern. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Ein- oder Aussteigen sowie die Bef\u00f6rderung aufgrund der Bauart des Fahrzeugs oder der Infrastruktur nicht m\u00f6glich ist. Wenn Ihnen die Bef\u00f6rderung verweigert wird, k\u00f6nnen Sie beantragen, kostenlos von einer Person Ihrer Wahl begleitet zu werden, damit diese Ihnen die n\u00f6tige Hilfe leisten kann.<\/p>\n<p>Wenn Sie an den Busbahnh\u00f6fen und an Bord des Busses Hilfe ben\u00f6tigen, sollten Sie dies dem Busunternehmen, Busbahnhofbetreiber, Reiseb\u00fcro oder Reiseveranstalter mindestens 36 Stunden vor dem gew\u00fcnschten Zeitpunkt mitteilen.<\/p>\n<p>Wenn Ihre Mobilit\u00e4tshilfe (Rollstuhl o.\u00e4.) besch\u00e4digt wird oder verloren geht, haftet das Busunternehmen bzw. der Busbahnhofbetreiber, sofern es ein Verschulden trifft.<\/p>\n<h3>Eine Beschwerde einreichen<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sollten Sie Ihre Beschwerde bei dem Busunternehmen einreichen, welches die Bef\u00f6rderung durchgef\u00fchrt hat.<\/p>\n<p>Achtung: Sie m\u00fcssen Ihre Beschwerde innerhalb von drei Monaten nach dem tats\u00e4chlichen oder geplanten Reiseantritt beim zust\u00e4ndigen Busunternehmen einreichen. H\u00e4ufig k\u00f6nnen Sie ein entsprechendes Beschwerdeformular direkt auf der Website des Busunternehmens oder am Fahrkartenschalter auszuf\u00fcllen.<\/p>\n\t<p>Die Rechte von Schiffsreisenden werden in der <a href=\"https:\/\/www.cecluxembourg.lu\/wp-content\/uploads\/CELEX_32010R1177_DE_TXT3.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verordnung (EU) Nr. 1177\/2010<\/a> geregelt. Die Verordnung gilt grunds\u00e4tzlich f\u00fcr Schiffsreisen innerhalb der EU sowie f\u00fcr Schiffsreisen, deren Abfahrts- oder Zielort in der EU liegt, sofern das Transportunternehmen seinen Sitz in der EU hat.<\/p>\nDie Verordnung gilt nicht f\u00fcr Fahrg\u00e4ste, die auf Schiffen reisen, die f\u00fcr die Bef\u00f6rderung von h\u00f6chstens 12 Fahrg\u00e4sten zugelassen sind, deren Besatzung aus h\u00f6chstens drei Personen besteht oder die eine Strecke von weniger als 500 km zur\u00fccklegen, sowie f\u00fcr Ausflugs- und Besichtigungsfahrten.<br \/>\nWenn das Transportunternehmen davon ausgehen muss, dass die Fahrt annulliert wird oder sich die Abfahrt um mindestens 90 Minuten versp\u00e4tet hat er Ihnen folgende Optionen anzubieten:\n<ul>\n<li>Fortsetzung Ihrer Fahrt oder Weiterreise mit ge\u00e4nderter Route zu Ihrem Zielort ohne Aufpreis zu vergleichbaren Bedingungen;<\/li>\n<li>Erstattung des Fahrpreises. Gegebenenfalls k\u00f6nnen Sie auch eine kostenlose R\u00fcckfahrt zu Ihrem urspr\u00fcnglichen Abfahrtsort verlangen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Verordnung sieht dar\u00fcber hinaus vor, dass dem Fahrgast, im Fall einer Annullierung oder einer Versp\u00e4tung der Abfahrtszeit von mehr als 90 Minuten, kostenlose Hilfeleistungen anzubieten sind. Das k\u00f6nnen, je nach Situation, Essen und Trinken, eine Unterkunft sowie der Transport dorthin sein.<\/p>\n<p>Bei versp\u00e4teter Ankunft am Zielort kann der Fahrgast Anspruch auf eine zus\u00e4tzliche Entsch\u00e4digung von 25 % oder 50 % des Fahrpreises haben.<\/p>\n<p>In jedem EU-Mitgliedstaat sind nationale Durchsetzungsstellen benannt, die die Verordnung durchsetzen und, falls erforderlich, Sanktionen verh\u00e4ngen.<\/p>\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ihre Rechte als Bahnreisender sind in der Verordnung \u00fcber die Rechte und Pflichten der Fahrg\u00e4ste im Eisenbahnverkehr vom 29. 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