EUROPÄISCHES VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN
Seit dem 20. März 2009 ist auch in Luxemburg ein neues Verfahren in Kraft, das Verbrauchern den Zugang zur Justiz erleichtern soll. Von dem neuen Verfahren, das auf einer europäischen Verordnung basiert, werden u.a. grenzüberschreitende Verbraucherrechtsstreitigkeiten erfasst, deren Streitwert unter 2.000 € liegt.
Mit diesem neuen EU-weit geltenden Verfahren für geringfügige Forderungen sollen ausserdem Verfahrenskosten verringert und die Gerichtsverfahren beschleunigt werden.
Gibt es also Streit mit einem ausländischen Anbieter, wird es künftig genügen, ein Formular auszufüllen und beim zuständigen Gericht einzureichen.
Das Formular kann hier herunter geladen werden.
Auskünfte erteilt ferner das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg.
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