Centre Européen des Consommateurs GIE, Luxembourg

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WUSSTEN SIE ?

Wussten Sie?
Nach deutschem Recht können für die Erstellung eines Kostenvoranschlages nur dann Kosten verlangt werden, wenn der Unternehmer beweist, dass eine Vergütung vereinbart worden ist. In einem kürzlich ergangenen Urteil hat das Oberlandesgericht Karlsruhe ausgeführt, dass es für den Nachweis einer entsprechenden Vergütungsvereinbarung nicht ausreicht, dass das Unternehmen eine Vergütungspflicht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorsieht. Vielmehr muss der konkrete Vertrag eine Vereinbarung über Erstellung und Vergütung eines Kostenvoranschlages enthalten.
(La Lettre des consommateurs, April 2006)

Abkommen von Montreal
Das Montrealer Einkommen sieht eine Haftungsgrenze für Gepäck bei Luftbeförderung in Höhe von 1.000 Sonderziehungsrechten, d.h. circa 1.250 Euro vor. Gemäß Art. 22 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen ist indessen eine (kostenpflichtige) Wertdeklaration bei der Aufgabe von Gepäck möglich, die zu einer Haftung bis zur Höhe des deklarierten Wertes führt.
(La lettre des consommateurs, Februar 2005)

 

Wussten Sie ...
dass im Falle der vorzeitigen Rückzahlung (bzw. Teilrückzahlung) eines durch eine deutsche Bank gewährten Hypothekendarlehns, die Bank ein sogenanntes „Aufhebungsentgelt“ berechnen kann. Die Berechnung des Aufhebungsentgeltes, die der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entspricht, erfolgt aufgrund einer bestimmten „Formel“, die ebenfalls vom Bundesgerichtshof aufgestellt worden ist. Die Banken sind verpflichtet, die Darlehnesnehmer über die Folgen einer vorzeitigen Darlehnesrückzahlung zu informieren.
(La lettre des consommateurs, April 2005)