Abkommen von Montreal
Das Montrealer Einkommen sieht eine Haftungsgrenze für Gepäck bei Luftbeförderung in Höhe von 1.000 Sonderziehungsrechten, d.h. circa 1.250 Euro vor. Gemäß Art. 22 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen ist indessen eine (kostenpflichtige) Wertdeklaration bei der Aufgabe von Gepäck möglich, die zu einer Haftung bis zur Höhe des deklarierten Wertes führt.
(La lettre des consommateurs, Februar 2005)
Wussten Sie ...
dass im Falle der vorzeitigen Rückzahlung (bzw. Teilrückzahlung) eines durch eine deutsche Bank gewährten Hypothekendarlehns, die Bank ein sogenanntes „Aufhebungsentgelt“ berechnen kann. Die Berechnung des Aufhebungsentgeltes, die der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entspricht, erfolgt aufgrund einer bestimmten „Formel“, die ebenfalls vom Bundesgerichtshof aufgestellt worden ist. Die Banken sind verpflichtet, die Darlehnesnehmer über die Folgen einer vorzeitigen Darlehnesrückzahlung zu informieren.
(La lettre des consommateurs, April 2005)