
Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen wurde durch die europäische Verordnung (EG) Nr. 861/2007 vom 11. Juli 2007 eingeführt. Sie ist seit dem 1. Januar 2009 in der gesamten Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks anwendbar.
Das Verfahren zielt darauf ab, den Zugang zu Gerichten durch Vereinfachung der Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen zu verbessern, wenn der Streitwert nicht höher als 2.000 € beträgt.
Das Verfahren ist in der Regel schriftlich und Sie benötigen keinen Anwalt. Die Entscheidung in diesem Verfahren wird in den Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt, ohne dass Sie eine Vollstreckbarerklärung veranlassen müssen.
Wenn Sie einen Streit mit einem Unternehmen aus dem EU-Ausland haben, können Sie das Standard-Formular für geringfügige Forderungen ausfüllen.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zum Verfahren für geringfügige Forderungen haben.
Die Europäsche Kommission führt vom 19. März bis zum 10. Juni 2013 eine öffentliche Befragung zum “Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen” durch, um dieses Verfahren weiter zu vereinfachen und zu verbessern. Die Teilnahme steht Bürgern, Organisationen und Behörden offen.
Unter dem folgenden Link gelangen Sie zur Befragung:
http://ec.europa.eu/justice/newsroom/civil/opinion/130318_en.htm