
Im Falle von Annullierung, Verspätung oder Unfall, werden die europäischen Reisenden mit Bus oder Reisebus bald ähnliche Rechte haben wie Fluggäste.
Das Europäische Parlament hat über die Verordnung 181/2011 abgestimmt, der die Rechte von Busreisenden wie zum Beispiel die Kostenerstattung des Fahrpreises oder Weiterfahrt bei verzögertem Start von über zwei Stunden und Entschädigungen von bis zu 1800 € für verloren gegangenes oder beschädigtes Gepäck, regelt.
Das Europäische Parlament fordert auβerdem, dass die Verordnung nicht nur auf Langstrecken, sondern auch auf regionale Busdienste ausgeweitet wird.
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Die Rechte von Schiffspassagieren werden in Kürze durch eine im Juli 2010 angenommene, europäische Verordnung ausgebaut werden. Die neuen Regelungen definieren die Hilfeleistungen und die Höhe der Entschädigungen bei Verspätungen und sehen eine kostenlose Hilfe für behinderte Fahrgäste vor.
Die Verordnung 1177/2010 wird am 18. Dezember 2012 in Kraft treten und wird für alle Schiffe, die mehr als 12 Personen befördern – mit Ausnahme von Schiffen für Ausflüge und Besichtigungen – gelten.
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